Unsere Leistungen
Unsere Leistungen
Individuelle Pflege, keine Pflege von der Stange
Jeder Mensch ist einzigartig – deshalb ist es unsere Aufgabe, Pflege ganz individuell zu gestalten. Wir achten persönliche Wünsche, unterstützen Eigenständigkeit und passen uns dem Alltag unserer Klient*innen an.
Pflege ist nicht nur Aufgabe von Fachkräften – sondern ein Zusammenspiel aller Beteiligten, getragen von Verantwortung, Vertrauen und Kooperation. Man spricht dabei auch von „Caring Communities“ oder „geteilte Verantwortung für Fürsorge“ (Konzept der „gemeinsamen Sorge“).
Pflege wird beziehungsorientiert gedacht, nicht nur „Dienstleistung“, sondern Miteinander. Pflege passiert nicht für, sondern mit dem Menschen.
Die Stärkung der Eigenverantwortung spielt dabei eine wichtige Rolle. Der Pflegebedürftige wird nicht zum passiven Empfänger gemacht – sondern bleibt Mitgestalter seines Lebens.
Angehörige werden aktiv eingebunden. Statt sie zu überfordern oder außen vor zu lassen, werden sie wertschätzend und beratend begleitet.
Pflegekräfte als Koordinatoren nicht nur Ausführende. Sie sind nicht nur Helfende, sondern auch Beraterinnen, Moderatorinnen und Unterstützerinnen im Netzwerk der Pflege.
Ziel: Ein tragfähiges Netz aus Mitverantwortung. Wenn alle gemeinsam Verantwortung übernehmen – in jeweils machbaren Maß -, dann entsteht:
- mehr Lebensqualität für den Pflegebedürftigen
- weniger Überforderung bei Angehörigen
- mehr Sinn und Zufriedenheit bei Pflegekräften
- bessere, nachhaltige Pflege insgesamt
„Pflege gemeinsam denken – unser Verständnis von Fürsorge“
Unsere Leistungen im Einzelnen:

Grundpflege (§36 SGB XI)
Leistungen der Pflegekassen
(Sachleistungen je nach Pflegegrand)
Hier geht es um Hilfe bei den alltäglichen Dingen, die Menschen alleine nicht mehr schaffen. Zum Beispiel:
- Waschen, Duschen, Baden
- An-und Auskleiden
- Mundpflege
- Unterstützung bei Ausscheidungen
Diese Leistungen werden von der Pflegekasse bezahlt wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Betreuungs- u. Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
Leistungen der Pflegekassen
(Sachleistung ab Pflegegrad 1 monatlich 131€)
Hauswirtschaftliche Versorgung
Wir helfen im Haushalt, wenn es alleine nicht mehr geht – damit das Zuhause ein sicherer und sauberer Ort bleibt. Zum Beispiel:
- Einkaufen
- Kochen
- Wohnung sauber halten
- Wäsche waschen und bügeln
Stundenweise Betreuung zu Hause oder unterwegs
Begleitung im Alltag. Zum Beispiel:
- Spaziergang
- Arztbesuche
- Begleitung zu Terminen (Freizeitaktivitäten) oder beim Einkauf
Individuelle Beschäftigungsangebote
Zum Beispiel:
- Spielen, Lesen, Basteln, Singen – angepasst an Fähigkeiten und Interessen
Entlastung der Angehörigen
Zum Beispiel:
- Zeit für Termine, Erholung oder Einfach eine Pause zwischendurch
- Flexible Einsatzzeiten, auch nachmittags oder am Wochenende (nach Absprache)

Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Leistungen der Pflegekassen
(Anspruch ab Pflegegrad 2, jährlich bis zu 3539€ in einem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege)
Wenn pflegende Angehörige mal Urlaub, eine Erholungsphase brauchen oder krank sind, springen wir ein – damit die Pflege lückenlos weiter geht.
- Kurzfristig oder geplant
- zu Hause bei der pflegebedürftigen Person

Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI
Leistungen der Pflegekassen
Wer Pflegegeld bekommt (also selbst oder mit Angehörigen pflegt), muss regelmäßig eine Beratungsbesuch durch eine Pflegedienst machen lassen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Pflegegrad 2 oder 3 -> alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 oder 5 -> alle 3 Monate
Wir kommen zu Ihnen, beraten zu Pflege, Hilfsmitteln oder Anträgen – die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Behandlungspflege (§37.2 SGB V)
Leistungen der Krankenkasse (lediglich Verordnungs- und Rezeptgebühren oder Befreiung).
Das sind medizinische Tätigkeiten, die vom Arzt verordnet werden – also allles, was mit Gesundheit und Medikamenten zu tun hat. Zum Beispiel:
- Wundversorgung
- Blutzuckermessung
- Insulin spritzen
- Verbände anlegen oder wechseln
- Medikamente richten und geben
- Blutdruck messen

Unterstützungspflege (§37.1a SGB V)
Leistungen der Krankenkasse
(Nach einem Krankenhausaufenthalt bis zu 4 Wochen).

Krankenhausvermeidungspflege (§37.1 SGB V)
Leistungen der Krankenkasse
(Leistungen die einen Krankenhausaufenthalt verhindern oder verkürzen sollen).

Haushaltshilfe (§38 SGB V)
Leistungen der Krankenkasse
(Leistungen bei einer Krankenhausbehandlung und Kinder bis zu 12 Jahren versorgt werden müssen, bei schwerer Krankheit und aktuer Verschlimmerung einer Krankheit (z.B. Chemotherapie).

Haushaltshilfe (§24h SGB V)
Leistungen der Krankenkasse
(Bei (Risiko-)Schwangerschaft oder Entbindung, wenn keine andere im Haushalt lebende Person dieses übernehmen kann).

Hilfe bei Anträgen & Organisation
Pflege kann manchmal kompliziert wirken – wir helfen dabei:
- Pflegegrad beantragen oder Höherstufung
- Kontakt zu Ärzten, Sanitätshäusern, Therapeuten
- Organisation von Hausnotruf, Pflegehilfsmitteln, etc.
- Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Pflegekasse

Sicher & geborgen – Besuchsservice für Sie zu Hause
(auch ohne Pflegegrad als Serviceleistung buchbar)
Weil niemand allein sein sollte, wenn es um Sicherheit und Wohlbefinden geht.
Allein zu Hause – und trotzdem gut aufgehoben.
Unser Besuchsservice gibt Ihnen das gute Gefühl, dass regelmäßig jemand nach ihnen schaut, zuhört und unterstützt.
Unsere Besuche bedeuten:
- Sicherheit: Wir sehen nach dem Rechten, achten auf Stolperfallen, fragen nach dem Befinden und erinnern an Medikamente.
- Gesellschaft: Zeit für Gespräche, Lachen, Vorlesen, gemeinsame Spiele oder einen Spaziergang.
- Hilfe im Alltag: Kleine Einkäufe, Postgänge, Begleitung zu Arztterminen oder Unterstützung bei Formularen.
Ihre Vorteile:
- Mehr Sicherheit im Alltag
- Wertvolle soziale Kontakte
- Entlastung für Angehörige
- Frühzeitiges Erkennen von Problemen
Besuche – so individuell wie Sie:
Ob täglich, wöchentlich oder nach Absprache – wir richten uns nach Ihrem Bedarf.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern persönlich
Weil Sicherheit zu Hause mehr ist als nur ein Schloss an der Tür.

Hilfe bei Abwesendheit
(auch ohne Pflegegrad als Serviceleistung buchbar)
Sie sind im Krankenhaus oder bei einem längeren Reha-Aufenthalt
Kontrolle Ihrer Wohnung bei Abwesenheit. Zum Beispiel:
- Briefkasten leeren
- Blumen gießen
Zusätzliche Leistungen:

(Aus)Bildung
Unsere Verantwortung liegt in der Aus- und Weiterbildung unsere Mitarbeiter.
Wir bieten an:
- Ausbildung zur Pflegefachkraft
- Ausbildung zum Pflegefachassistenten
- Erste Hilfekurse
- Pflegekurse
Wussten Sie das?
Die monatlichen Mietkosten für ein Hausnotsystem trägt die Pflegekasse ab PG1 (Rufbereitschaft durch einen Pflegedienst ist eine Selbstzahlerleistung).
Ihnen steht monatlich ein Budget von 40€ für Pflegemittel zur Verfügung, dazu gehören Handschuhe, Hände-und Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzunterlagen (einmal und/ oder waschbare Unterlagen), etc.
Über eine Dauerverordnung Ihres Hausarztes oder Urologen für Inkontinenzprodukte reduzieren Sie Ihre Kosten.
Wir beraten Sie gerne und übernehmen für Sie die Kontaktaufnahme zu unseren Kooperationspartnern.